Kategorien
- Animation
- Crazy
- Filme
- Lernen
- Mode
- Neues
- Reisen
- Sport
- Tiere
- Unterhaltung
- Veranstaltungen
- Wissenschaft
1. Allgemeine Nutzungsbedingungen / Zweck
Die Videoplattform www.vimp.gffb.online wird von der GFFB gGmbH betrieben.
Die informationsverarbeitende Infrastruktur wird zur Lehre, Fort- und Weiterbildung zur Verfügung gestellt.
Das Videoportal der GFFB gGmbH unterliegt den Vorgaben der geltenden IT-Nutzungsordnung der GFFB gGmbH. Eine private Nutzung des Videoportals ist nicht zulässig.
2. Nutzungsberechtigte
Die Nutzungsberechtigten werden, wie folgt, in drei Gruppen eingeordnet:
Gruppe 1: Anonyme Besucherinnen und Besucher des Videoportals (ohne Login)
Gruppe 2: Personal der GFFB gGmbH und des ZFW gGmbH (mit Login)
Gruppe 3: Administratoren des Portals
2a. Vertraulichkeit / Zugang
Das selbstgewählte Passwort zum Login sollte im Sinne der Informationssicherheit mind. 12 Zeichen beinhalten, und zwar:
- Klein- und Großbuchstaben
- Zahlen
- Sonderzeichen
Diese verschiedenen Zeichen sind optimal verteilt über das gesamte Passwort zu wählen und nicht nacheinander.
3. Veröffentlichung von Medien
Es ist den Nutzungsberechtigten der Gruppen 2 gestattet, auf dem Videoportal
1. eigene Medien nur für sich selbst sichtbar zu machen (Veröffentlichungsstaus „Nur für mich“)
2. eigene Medien auch so zu veröffentlichen, dass anonyme Besucherinnen oder Besucher des Videoportals diese anschauen können, wobei ein eigenverantwortlicher Wechsel des Veröffentlichungsstatus der Medien von „Nur für mich“ auf „Öffentlich“ erfolgt, dieser allerdings nur durch einen Administrator ausgeführt werden kann. Hierzu ist eine informelle Anfrage an den Administrator zu stellen.
(über die Funktionsadresse E-learning: digitalisierung@gffb.de )
'Eigene Medien' sind Medien, deren Urheber die oder der Nutzungsberechtigte selbst ist oder Medien an denen die oder der Nutzungsberechtigte nachweisbar Nutzungsrechte in einem für den konkreten Nutzungszweck ausreichenden Umfang hat. Die Medien dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen (z.B. „Recht am eigenen Bild"), das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht verletzen oder in anderer Form gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
4. Haftungsausschluss
Die Urheberin oder der Urheber, bzw. die oder der Nutzungsberechtigte ist für die rechtmäßige Veröffentlichung der Medien verantwortlich.
5. Veröffentlichungsverbot bestimmter Inhalte
Unbeschadet anderweitiger und/oder weitergehender gesetzlicher Verbote, ist die Veröffentlichung von Medien nicht gestattet:
- die unerlaubte und/oder strafbare Handlungen darstellt;
- die pornographische Darstellungen enthält;
- Inhalte enthält, die in erniedrigender und rufschädigender Art und Weise die abgebildete(n) Person(en) herabsetzt oder verunglimpft,
- wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass die abgebildete(n) Person(en) nicht mit der geplanten Veröffentlichung einverstanden ist bzw. sind, oder
- wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, aufgrund derer angenommen werden muss, dass Rechte Dritter (z.B. Markenrechte, gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte o.ä.) durch die Veröffentlichung verletzt sind und eine Zustimmung zur Veröffentlichung nicht vorliegt.
6. Meldeprozess vermeintlich rechtswidriger Inhalte
Bei eingehenden Hinweisen, insbesondere von Nutzungsberechtigten, auf rechtswidrige Inhalte oder auf Anweisung der Geschäftsführung werden entsprechende Medien unverzüglich durch die IT Abteilung gesperrt, bis die Sachlage geklärt ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen:
1. Die Besitzerin oder der Besitzer des Mediums wird schriftlich vom Administrator über die eingegangene Meldung informiert und das Medium bis zur Klärung des Sachverhaltes gesperrt.
2. Die Besitzerin oder der Besitzer des Mediums hat drei Werktage Zeit auf die Meldung zu reagieren, beispielsweise das Medium auszutauschen, zu löschen oder die Meldung abzulehnen.
3. Ist das Medium nach dieser Frist nicht gelöscht oder korrigiert worden, oder hat die Besitzerin oder der Besitzer des Mediums nicht reagiert oder lehnt die Meldung als nicht gerechtfertigt ab, wird das Medium automatisch vom Administrator gesperrt. In diesem Fall behält sich die GFFB gGmbH vor, den Sachverhalt rechtlich zu klären.
4. Bis zur endgültigen rechtssicheren Klärung des Sachverhalts wird das Medium nicht mehr auf dem Videoportal angezeigt.
7. Datenschutz
1. Gegen die gesetzlichen Grundlagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darf nicht verstoßen werden.
2. Das Recht der informationellen Selbststimmung gewährleistet, dass die Betroffenen über die Preisgabe und Verwendung ihrer/seiner persönlichen Daten selbst bestimmen dürfen. Die Einwilligung Dritter, sofern diese oder dieser Inhalt oder Mitrechteinhaber von Teilen des Mediums ist, ist durch die Urheberin oder den Urheber bzw. durch die Nutzungsberechtigte oder den Nutzungsberechtigten einzuholen.
Bei der Beteiligung von Minderjährigen ist zu beachten, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich der Zustimmung aller Erziehungsberechtigten in die Veröffentlichung der Medien bedarf.
3. Die Einwilligungen beteiligter Personen außerhalb der Urheberin oder des Urhebers sind dem Administrator unter digitalisierung@gffb.de in Kopie zur Verfügung zu stellen.
8. Recht auf Löschung, Löschfrist
Verlässt der oder die Nutzungsberechtigte die GFFB gGmbH, werden seine oder ihre eigenen Medien auf dem Videoportal nach Ablauf des Vertragsverhältnisses und der jeweiligen Nachlauffristen auf Wunsch gelöscht, sofern der Nutzungsberechtigte und die GFFB gGmbH nicht vorher Abweichendes vereinbart haben.
9. Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung
Alle Nutzungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, zu jedem Zeitpunkt ihrer Nutzung des Videoportals alle Vorgaben der Nutzungsbedingungen einzuhalten.
Die Nutzungsberechtigten der Gruppe 2 bestätigen beim Upload eines Mediums aktiv, dass sie diese Nutzungsbedingungen gelesen haben und akzeptieren.
Die GFFB gGmbH behält sich vor, den Zugang zum Videoportal zu sperren, sofern die Nutzungsbedingungen missachtet bzw. nicht eingehalten werden.
10. Protokollierung
Die Datenverarbeitungszentrale ist gemäß der IT-Nutzungsordnung berechtigt, die Inanspruchnahme der informationsverarbeitenden Infrastruktur durch die einzelnen Nutzenden in den nachfolgenden Fällen zu dokumentieren und auszuwerten:
1. zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Systembetriebs,
2. zur Ressourcenplanung und Systemadministration,
3. zum Schutz der personenbezogenen und der betriebssensitiven Daten,
4. für das Erkennen und Beseitigen von Störungen sowie
5. zur Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung.
Eine Beteiligung des/der Datenschutzbeauftragten sowie des Personalrats bei Einsichtnahme in die auszuwertenden Unterlagen ist vorgesehen.
11. Nutzungsumfang
Es wird keine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit des Videoportals gewährleistet. Soweit dies zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Betriebs, zur Störungsbeseitigung, zur Systemadministration und -erweiterung oder aus Gründen der Systemsicherheit sowie zum Schutz der Nutzerinnen- und Nutzerdaten erforderlich ist, kann das jeweils zuständige IT-Personal oder die Administratoren die Nutzung vorübergehend einschränken, mit Auflagen verbinden oder einzelne Nutzerinnen- und Nutzerkennungen vorübergehend sperren. Sofern möglich, sind die betroffenen Nutzerinnen und Nutzer hierüber im Voraus zu unterrichten.
12. Änderung der Nutzungsbedingungen
Die GFFB gGmbH behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Für die Nutzung des Videoportals GFFB gGmbH gilt immer die zum Zeitpunkt der Nutzung online abrufbare Fassung der Nutzungsbedingungen. Ein ausdrücklicher Hinweis auf die Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt nicht. Diese sind selbstständig auf Veränderung zu überprüfen.
13. Sonstige Vereinbarungen / Salvatorische Klausel
1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der GFFB gGmbH und dem Nutzer gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Übermittlung
Die Übermittlung von Medien/Daten an Dritte darf ausschließlich zu Beweiszwecken an autorisierte Behörden wie die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder Gerichte zum Zwecke der Strafverfolgung erfolgen, sofern ein richterlicher Beschluss vorliegt.